Mit Weitblick in die Zukunft
Die Stiftung St. Josef-Stift ist eine katholische rechtsfähige Stiftung privaten Rechts. Trägergremium ist ein Kuratorium. Es besteht aus bis zu sechs Personen und wacht über die Einhaltung des Stifterwillens. Der oder die Vorsitzende wird jeweils vom Bischof von Münster ernannt. Die weiteren Kuratoriumsmitglieder, die aus dem Gebiet der Stadt Sendenhorst kommen sollen, werden für fünf Jahre gewählt und ebenfalls vom Diözesanbischof bestätigt.
Das Kuratorium übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben. In erster Linie sind dies die Aufsichtsfunktion und die Entwicklung langfristiger Zukunftsperspektiven für die Stiftung. Zudem ist das Gremium zuständig für die Berufung der Geschäftsführung sowie für den Erlass und die Änderung einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung. Weitere Aufgaben sind Ankauf, Anmietung oder Anpachtung sowie Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien der Stiftung und die so genannte dingliche Belastung dieser Werte. Weiterhin gehören zum Aufgabenbereich des Kuratoriums die sonstigen Rechtsgeschäfte, die ihrer Natur nach außerhalb des laufenden Geschäftsbetriebes liegen.
Das Kuratorium bildet zudem die Gesellschafterversammlung für die Reha-Zentrum am St. Josef-Stift gGmbH und für die St. Elisabeth-Stift gGmbH, die Trägerin des Pflege- und Betreuungsnetzwerkes mit vier Altenhilfeeinrichtungen in Sendenhorst, Albersloh, Everswinkel und Ennigerloh ist.
Mitglieder des Kuratoriums:
Ehrenvorsitzender: Dipl.-Kaufmann Werner Strotmeier
Vorsitzender: Dipl.-Verwaltungswirt Joachim Fahnemann
Stellvertretender Vorsitzender: Pfarrer Clemens Lübbers
Dipl.-Kaufmann Andreas Hartleif
Bundestagsabgeordneter Bernhard Daldrup
Dipl.-Agraringenieur Dr. Matthias Quas
Dipl.-Kaufmann Bernd Stapel
